Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Ihr ist regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ausgestellt worden. Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV können nur Anwälte werden, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden (ab 2015: 15 Zeitstunden) durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben.
Die aktuelle Fortbildungsbescheinigung finden Sie hier:
Fortbildungsbescheinigung 2022
Die Nachweise der letzten Jahre finden Sie hier:
Fortbildungsbescheinigung 2021
Fortbildungsbescheinigung 2020
Fortbildungsbescheinigung 2019
Fortbildungsbescheinigung 2018
Fortbildungsbescheinigung 2017
Fortbildungsbescheinigung 2016
Fortbildungsbescheinigung 2014-15
Fortbildungsbescheinigung 2013
Fortbildungsbescheinigung 2012
Fortbildungsbescheinigung 2011
Fortbildungsbescheinigung 2010
Fortbildungsbescheinigung 2009
Fortbildungsbescheinigung 2008
Fortbildungsbescheinigung 2007
Fortbildungsbescheinigung 2006
Fortbildungsbescheinigung 2005