Whistleblowerschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Damit soll der bislang unzureichende und lückenhafte Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist in nationales Recht umgesetzt worden.
Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll gestärkt und sichergestellt werden, dass ihnen entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes keine Benachteiligungen drohen.
Es sind Repressalien und jedwede Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern untersagt.
Interne Meldestelle
Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben.
Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben.
Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.
Externe Meldestelle
Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen ist beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet: BfJ - Hinweisgeberstelle.
Die Bundesländer können darüber hinaus eigene Meldestellen einrichten.
Whistleblower können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle ihres Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten.
Auch anonymen Hinweisen soll nachgegangen werden.
Zum Schutz der Whistleblower vor "Repressalien" enthält das Gesetz eine weitgehende Beweislastumkehr: Wird ein Whistleblower im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit "benachteiligt", wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist. Zudem kommen Schadensersatzansprüche des Whistleblowers aufgrund von Repressalien in Betracht.
Für die Akzeptanz des Hinweisgebergesetzes ist der wirksame Schutz der Identität der hinweisgebenden und sämtlicher von einer Meldung betroffenen Personen erforderlich.
Rechtsanwältin Schreiber berät Sie,
- Wenn Sie ein Unternehmen sind, wie Sie eine interne Meldestelle einrichten können,
- Wie Sie sich als Whistleblower vor Repressalien schützen können.