Erbrecht
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln ("vererben") und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
Ich berate Sie umfassend über alle Fragen, die mit der Testamentserstellung, der Testamentseröffnung sowie über Ihre Ansprüche als Erbe entstehen können. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz, wenn Ihr Wille in sinnvolle und klare Verfügungen umgesetzt werden soll.