Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht

Ihr ist regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ausgestellt worden. Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV können nur Anwälte werden, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden (ab 2015: 15 Zeitstunden) durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben.
Die aktuelle Fortbildungsbescheinigung finden Sie hier:
Fortbildungsbescheinigung 2022
Die Nachweise der letzten Jahre finden Sie hier:
Fortbildungsbescheinigung 2021
Fortbildungsbescheinigung 2020
Fortbildungsbescheinigung 2019
Fortbildungsbescheinigung 2018
Fortbildungsbescheinigung 2017
Fortbildungsbescheinigung 2016
Fortbildungsbescheinigung 2014-15
Fortbildungsbescheinigung 2013
Fortbildungsbescheinigung 2012
Fortbildungsbescheinigung 2011
Fortbildungsbescheinigung 2010
Fortbildungsbescheinigung 2009
Fortbildungsbescheinigung 2008
Fortbildungsbescheinigung 2007
Fortbildungsbescheinigung 2006
Fortbildungsbescheinigung 2005

Philosophie und Selbstverständnis

Vertrauen Sie uns, weil
- wir Sie als Mandanten kompetent und intensiv persönlich betreuen.
- Sie von der Verhandlungssicherheit, Durchsetzungsfähigkeit und Erfahrung der Rechtsanwältin Schreiber profitieren.
- wir durch die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Fachleuten (Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Psychologen etc.) die für Sie maßgeschneiderte Lösung Ihres Problems finden.
- wir Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Loyalität und Zuverlässigkeit als Basis jedes Mandatsverhältnisses ansehen.
- Flexibilität und Beharrlichkeit zentrale Bestandteile unseres Selbstverständnisses sind.
Rechtsanwältin Schreiber ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht auch Spezialistin für Rechtsfragen im Zusammenhang mit durch Mobbing Geschädigter.
Als Opferanwältin ist Rechtsanwältin Schreiber Spezialistin für die Vertretung von Opfern von Straftaten. Sie setzt sich als langjährige Vorstandsvorsitzende des Vereins Nebenklage e.V., Vereinigung von RechtsanwältInnen zur Wahrung von Opferinteressen im Strafverfahren für die Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Straftaten ein.
Besondere Stärken der Kanzlei liegen in dem großen Einfühlungsvermögen der Rechtsanwältin Schreiber als Fachanwältin für Familienrecht in die persönlichen Sorgen der Mandanten.