Rechtsanwältin Schreiber ist Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete:
- Arbeitnehmer
- Betriebsräte, Personalräte, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
- leitende Angestellte und Führungskräfte
- Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Untergliederungen:
1. Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
(Individualarbeitsrecht)
In nahezu allen Bereichen des Individualarbeitsrechts,sei es bei der Gestaltung von Verträgen, bei der Aufnahme oder Beendigung einer Tätigkeit, bei Abmahnungen, im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vertrete ich wirksam Ihre Interessen.
Einen wesentlichen Teil meiner Tätigkeiten in diesem Bereich bildet die Vertretung von Arbeitnehmern gegen Schikanen, Intrigen oder Psychoterror durch Kollegen oder Vorgesetzte, das so genannte Mobbing.
Arbeitgeber berate ich hier u.a. über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung von Mobbingproblemen im Betrieb und über Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Mobbingfällen.
2. Rechtsbeziehungen zwischen Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber
(Kollektives Arbeitsrecht)
Juristische Unterstützung erhalten hier Betriebs- oder Personalräte z.B. bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz. Arbeitgeber berate ich z.B. im Hinblick auf Anhörungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und bei Konflikten mit dem Betriebsrat.
Arbeitgeber berate ich z.B. im Hinblick auf Anhörungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und bei Konflikten mit dem Betriebsrat.
Wenn Sie mich mit einem arbeitsrechtlichen Mandat beauftragen wollen, können Sie dies auch durch Ausfüllen und Übermitteln des folgenden Fragebogens vornehmen: